Benutzerlizenz
Berechtigung, die Kopie einer Software zu benutzen.
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Mit Lizenz meint man im Softwarebereich, die Berechtigung, die Kopie einer
Software zu benutzen.
Meist beinhaltet die das Recht, eine Sicherheitskopie zu eigenen Zwecken anzulegen.
Mit einer Lizenzvereinbarung legt der
Software-Hersteller, wer diese Kopie der
Software verwenden darf und ab wann der Erwerb einer weiteren Lizenz notwendig ist.
Besitzt man keine Lizenz, benutzt aber diese Kopie der
Software, dann verwendet man eine Raubkopie, was strafbar ist.
Das zu überwachen ist jedoch sehr schwer und so sind viele Raubkopien im Umlauf, die von der BSA verfolgt werden.