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Zum Begriff
Lizenz
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Beschreibung am Dienstag, 13. Februar 2007, 19:08:
-Mit Lizenz meint man im Softwarebereich, die Berechtigung, die Kopie einer [link=Software]Software[/link] zu benutzen.
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<br />Meist beinhaltet die das Recht, eine Sicherheitskopie zu eigenen Zwecken anzulegen.
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<br />Mit einer Lizenzvereinbarung legt der [link=Software]Software[/link]-Hersteller, wer diese Kopie der [link=Software]Software[/link] verwenden darf und ab wann der Erwerb einer weiteren Lizenz notwendig ist.
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<br />Besitzt man keine Lizenz, benutzt aber diese Kopie der [link=Software]Software[/link], dann verwendet man eine Raubkopie, was strafbar ist.
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<br />Das zu überwachen ist jedoch sehr schwer und so sind viele Raubkopien im Umlauf, die von der BSA verfolgt werden.+Mit Lizenz meint man im Softwarebereich, die Berechtigung, die Kopie einer [link=Software]Software[/link] zu benutzen.
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Kurzbeschreibung am Dienstag, 13. Februar 2007, 19:08:
+Berechtigung, die Kopie einer Software zu benutzen.
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Beschreibung am Freitag, 19. Februar 1999, 23:00:
+Mit Lizenz meint man im Softwarebereich, die Berechtigung, die Kopie einer <a href="./?w=1&q=565">Software</a> zu benutzen.
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<br>Meist beinhaltet die das Recht, eine Sicherheitskopie zu eigenen Zwecken anzulegen.
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<br>Mit einer Lizenzvereinbarung legt der <a href="./?w=1&q=565">Software</a>-Hersteller, wer diese Kopie der <a href="./?w=1&q=565">Software</a> verwenden darf und ab wann der Erwerb einer weiteren Lizenz notwendig ist.
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<br>Besitzt man keine Lizenz, benutzt aber diese Kopie der <a href="./?w=1&q=565">Software</a>, dann verwendet man eine Raubkopie, was strafbar ist.
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<br>Das zu überwachen ist jedoch sehr schwer und so sind viele Raubkopien im Umlauf, die von der BSA verfolgt werden.