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Zum Begriff
kompatibel
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Beschreibung am Donnerstag, 13. August 1998, 22:00:
+Der Begriff "kompatibel" ("verträglich") bezeichnet die Verträglichkeit von Hard- oder Softwarekomponenten sowie die prinzipielle Gleichartigkeit von ganzen Systemen.
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<br>So wurde durch die Vielzahl von Herstellern, die den <a href="./?w=1&q=893">IBM</a>-<a href="./?w=1&q=440">PC</a> (später den <a href="./?w=1&q=893">IBM</a>-PC/AT) in ihrer grundlegenden Architektur nachbauten, die Klasse der sogenannten <a href="./?w=1&q=893">IBM</a>-kompatiblen <a href="./?w=1&q=440">PCs</a> geschaffen.
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<br>Hardwarekomponenten oder <a href="./?w=1&q=565">Software</a>, die für einen bestimmten Rechner entwickelt wurden, können auch für einen Computer eines anderen Herstellers, der im Detail durchaus abweicht, verwendet werden.
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<br>In gleicher Weise wurden zu <a href="./?w=1&q=1158">MS</a>-<a href="./?w=1&q=200">DOS</a> kompatible <a href="./?w=1&q=426">Betriebssysteme</a> von anderen Herstellern entwickelt.