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Raubkopie

Raubkopien

Raubkopie


Rechtswidrig hergestellte Kopie von Software

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Der Begriff der Raubkopie wird umgangssprachlich für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien verwendet. Der Begriff wurde in den letzten Jahren vor allem durch Kampagnen der Musikindustrie und Filmindustrie geprägt.

Kritik am Begriff

Kritiker merken an, der Begriff sei unverhältnismäßig, da er das unrechtmäßige Anfertigen einer Kopie mit dem Tatbestand eines Raubes gleichsetze. Juristisch betrachtet, ist ein Raub ein Verbrechen, bei dem eine Sache mittels Gewalt oder körperlicher Bedrohung entwendet wird. Beim Erstellen einer Kopie wird dementgegen weder das Orignal dem Urheber entzogen noch Gewalt angewendet.

Der Begriff Schwarzkopie beschreibt eine unberechtigte Kopie wertneutral. Dieser orientiert sich sprachlich an Begriffen wie z. B. "Schwarzarbeit", "Schwarzfahren" oder "schwarz" fernsehen.

Rechtslage

Im deutschen Urheberrechtsgesetz wird der Ausdruck "Raubkopie" nicht verwendet. Stattdessen wird beschrieben, welche Rechte Urheber bei der Verwertung und Nutzer bei der Nutzung geschützter Werke haben.

Legale Privatkopien werden oft fälschlicherweise als "Raubkopien" bezeichnet. Tatsächlich ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, zum privaten Gebrauch mehrere Privatkopien anzufertigen und im privaten Umfeld zu verteilen, ohne dadurch ein Vergehen oder Verbrechen zu begehen. So kann eine Musik-CD legal kopiert werden, wenn kein Kopierschutz überwunden werden muss. Ist ein Kopierschutz vorhanden, kann er durch die (Re-)Digitalisierung einer (analog) abgespielten CD legal umgangen werden. Der entscheidende Aspekt ist, dass er umgangen und nicht etwa geknackt wird. Zum Ausgleich erhalten viele Urheber für jedes verkaufte leere Aufnahmemedium (z. B. für Kassetten, Rohlinge und Festplatten) und Geräte (z. B. CD-Brenner oder Fotokopierer) eine Gebühr, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA umverteilt wird.

In den Kinospots der Werbekampagne der Zukunft Kino Marketing GmbH "Raubkopierer sind Verbrecher" wird zudem behauptet, Verstöße gegen das Urheberrecht seien Verbrechen, welche mit 5 Jahren Haft bestraft werden könnten. Tatsächlich sind Urheberrechtsverletzungen Vergehen und keine Verbrechen.

Statistik

Der Industrieverband Business Software Alliance (BSA) veröffentlicht einmal im Jahr die sogenannte "Piracy Study", die die Verbreitung von illegalen Softwarekopien bestimmen soll und in den Medien regelmäßig zitiert wird. Insbesondere der errechnete Schaden und die Berechnungsgrundlage werden von Kritikern angezweifelt und für überzogen gehalten.

In dem Berechnungsverfahren wird der "durchschnittliche Softwarebedarf" eines PCs festgelegt und auf alle PCs hochgerechnet. Die Differenz zwischen der verkauften Software und dem angenommenen Bedarf eines PCs müssten, so die Studie, Schwarzkopien sein. Kritiker halten es hierbei für problematisch, dass die Studie freie und ältere Software nicht berücksichtigt. Habe also ein Nutzer nicht jedes Jahr seine ganze Software aktualisiert oder nutzt kostenlose Software, gehe dies in der Statistik als Nutzung illegaler Kopien ein. Es wird z. B. im Internet nur knapp 30 Prozent unfreie Webserver-Software eingesetzt. Zudem werde bei der Schadensberechnung angenommen, dass jeder Nutzer, der eine Schwarzkopie erstelle, das Geld für ein Original ausgegeben hätte, was insbesondere bei teurer Software unrealistisch sei.

Kritisiert wird weiterhin, dass der "Softwarebedarf" von wenigen Ländern auf 80 Länder hochgerechnet werde. Dabei könne nicht davon ausgegangen werden, dass der "Softwarebedarf" in jedem Land in gleicher Höhe zu erwarten sei. 2004 wurde ein Schaden von 32,7 Milliarden US-Dollar angenommen. 2007 soll der Schaden angeblich auf 48 Milliarden US-Dollar angewachsen sein.

Eine grundlegende Kritik an der Hochrechnung der "Schäden durch Raubkopien" richtet sich gegen die Verwendung der gleichen Zählmethode wie bei materiellen Gütern, wie z. B. bei Gegenständen. Der Verkaufspreis wird mit der geschätzten Anzahl der Raubkopien multipliziert. Digitalisierte Medieninhalte können aber mit einem sehr geringen oder ganz ohne Aufwand kopiert werden, folglich sei der "Schaden" der eigentlich entgangene Gewinn. Selbst wenn es einen völlig sicheren Kopierschutz für digitalisierte Medieninhalte gäbe, würde sich, so Kritiker, nur ein Bruchteil der Personen, welche eine "Raubkopie" besitzen, das entsprechende Original anschaffen.
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